„Ein löblich’ Tun wird allweil sich vermehren, sofern wir’s wacker preisen und verehren.“ So reimte schon der Nürnberger Schumacher und Meistersinger Hans Sachs im 16. Jahrhundert.
Das sieht das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst genauso: Es lobt jährlich ein Preisgeld von mittlerweile insgesamt 15.000 € aus. Eine Fachjury entscheidet darüber, welches Leseförderprojekt gewinnt. Beteiligen können sich alle öffentlichen Bibliotheken in Hessen.
Hauptamtlich und fachlich geleitete Bibliotheken können sich um den Hauptpreis in Höhe von 10.000 € bewerben. Hinzu kommt der Preis für ehrenamtlich geführte Büchereien in Höhe von 5.000 €. Gefragt sind außergewöhnliche Projekte, die über die allgemeine Bibliotheksarbeit hinausgehen und vor allem Kinder und Jugendliche in besonderer Weise in Leseaktionen einbinden.
Eine unabhängige, fachkundige Jury wird über die Wettbewerbsbeiträge entscheiden. Das Preisgeld soll für den Erwerb neuer Medien im Kinder- und Jugendbuchbereich der jeweiligen Bibliothek sowie für weitere Leseprojekte eingesetzt werden.