Fördermöglichkeiten
Öffentliche – hauptamtliche wie ehrenamtliche – Bibliotheken, die sich an den Projekten beteiligen wollen oder eigene Leseprojekte entwickelt haben, können eine Förderung bei der Geschäftsstelle beantragen. Diese unterstützt – im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel – die Bibliotheken bei der Realisierung ihrer Leseprojekte. Das geplante Projekt sollte über den Rahmen der regulären Bibliotheksarbeit hinausgehen und den Zusammenhang mit Leseförderung deutlich erkennen lassen.
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche der Schulklassen 1 bis 4, aber auch der weiterführenden Schulen bis Klasse 8. In besonderen Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, ein Leseprojekt für erwachsene Leser durchzuführen. Anzumerken ist, dass höchstens 50% der Gesamtkosten von der Geschäftsstelle übernommen werden können und dass die Fördermittel nicht vorrangig zur Medienbeschaffung genutzt werden dürfen.
Bibliotheken, die ein Projekt vorbereiten und hierfür eine Förderung beantragen möchten, schicken eine ausführliche formlose Projektbeschreibung sowie eine Auflistung sämtlicher Kosten, die hierbei entstehen, an die Geschäftsstelle der Hessischen Leseförderung. Nach Eingang Ihrer Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen mit, ob eine Förderung möglich ist.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge bei der
Geschäftsstelle Hessische Leseförderung
c/o Hessisches Literaturforum im Mousonturm
Waldschmidtstraße 4
60316 Frankfurt
ein.